Im Gegensatz zu anderen Parteien verfügen wir GRÜNE kaum über Großspenden aus der Wirtschaft. Wir sind deshalb darauf angewiesen, die Parteiarbeit über die Mitgliedsbeiträge, Kleinspenden und staatliche Zuschüsse zu finanzieren.
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Ortsverband Heiden
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Sparkasse Westmünsterland
DE 24 4015 4530 0044 4614 16
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Verwendungszweck: Spende
Wir bitten Spender*innen, die nicht Mitglied bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind, ihre Adresse im Verwendungszweck anzugeben. Diese wird zum Ausstellen der Spendenbescheinigung zwingend benötigt.
Der OV Heiden dankt Ihnen FÜR IHRE UNTERSTÜTZUNG!
VIELEN DANK
Für Parteispenden werden steuerpflichtigen natürlichen Personen gemäß § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. Die Versendung der Spendenbescheinigungen kann erst nach dem Jahreswechsel erfolgen kann, da das Geschäftsjahr erst abgeschlossen werden muss (meist im März/April des Folgejahres).
Alle Informationen zu Spenden (z.B.: „Spenden und Steuern“) finden Sie hier.