Antrag Klimabudget

Heiden, 4. März 2021

Antrag an den Haupt- u. Finanzausschuss: Aufnahme eines Budgets im Haushaltsplan 2021 für Klimaschutzmaßnahmen um das Klimaziel 2030 bzw. 2050 zu erreichen

Der Ausschuss möge beschließen im Haushalt 2021 ein Budget in Höhe von zunächst 120.000,00 €/a für zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen bereitzustellen. 

Dieses Budget ist notwendig, um durch eine gesteigerte Sanierungsrate gemeindlicher Liegenschaften die Einhaltung der Klimaziele 2030 und 2050 zu erträglichen Kosten sicherzustellen. Zunächst sollte dringend ein Energieaudit über alle notwendigen Sanierungsmaßnahmen mit dem Emissionsziel 0 t CO2 im Jahr 2050 ermittelt werden.

Die Methodik der zur Ermittlung des vorläufigen Budgets ist im Anhang ausführlich dargestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Fraktionsvorsitzender F. Jordan

Begründung für Höhe und Verwendung eines jährlichen Budgets für Klimaschutzmaßnahmen.

Ausgehend von einem CO2 Ausstoß der gemeindeeigenen Liegenschaften von ca. 1.044 t/a im Jahr 1995 ergibt sich ein Zielverbrauch für das Jahr 2030 in Höhe von 470 t/a. Dies gilt bei Einhaltung des Deutschen und Europäischen Reduktionsziels in Höhe von 55% CO2-Einsparung gegenüber 1995. Das Ziel für das Jahr 2050 ist im Prinzip „0“ CO2.

Unter diesen Vorgaben dürfen von 2021 bis 2050 kumulativ noch ca. 10.700 t CO2 in die Atmosphäre abgegeben werden. (Siehe nachstehende Grafik)

Alternativ wird nachstehend eine 100% Umstellung auf Ökostrom und Biomethan betrachtet. Welche kumulierte CO2-Einsparung lässt sich damit und zu welchen Kosten erzielen?

Dabei werden zwei Szenarien dargestellt.

  1. Sofortige Umstellung
  2. Ein Umstellungszeitpunkt unter Berücksichtigung des kumulativen Ziels von maximal 10.700 t bis 2050.

Ohne gezielte Maßnahmen würde mit etwa 20.300 Tonnen CO2 in etwa das Doppelte der noch zulässigen Emissionen verursacht. Bei einer sofortigen Umstellung würde in etwa nur die Hälfte der zulässigen Emissionen erzielt. (5.231 t). Die kumulierten Kosten dafür würden bis zum Jahr 2050 etwa 4,4 Mio.€ betragen. Dabei wird für Ökostrom ein Aufpreis von 1,0 Cent /kWh[1] unterstellt und für Bio-Methan ein Aufpreis von 5,97 Cent/kWh[2].

In einer weiteren Betrachtung wird nun geschaut, wann spätestens eine Umstellung auf Ökostrom und Biomethan erfolgen muss, um das kumulative Klimaziel bis 2050 einhalten zu können. Dabei wird berücksichtigt, dass eine Umstellung auf Ökostrom aufgrund bestehender Verträge frühestens ab 01.01.2023 erfolgen kann.

Auch für diese Annahmen wird eine Fortschreibung der aus dem Energiebericht abgeleiteten bisherigen Sanierungsrate unterstellt. 

Aus der Grafik lässt sich folgendes ablesen:

Bei einer Umstellung auf Ökostrom ab 2023 und einer Umstellung auf Bio-Methan ab 2035 kann das kumulative Ziel bis 2050 eingehalten werden. (maximal ca. 10.700 t). Die damit verbundenen Kosten betragen kumulativ ca. 2,4 Mio € oder ca. 117.00 €/a ab 2021.

Soweit ersichtlich, sollte es möglich sein über frühzeitige Maßnahmen das Ziel 2050 nachhaltiger und auch mit geringeren Grenzkosten als mit dem Einsatz von Bio-Methan (Grenzkosten ca. 800€/t CO2) zu erreichen.

Das Geld kann besser in Gebäudehülle, Solarthermie, Umweltwärme (Wärmepumpe) oder auch ggf. Wärme aus Holz (Pelletheizung, Holzvergaser für BHKW) investiert werden.

Mangels vorhandener Daten bezüglich notwendiger und sinnvoller Sanierungsmaßahmen bei den bestehenden Verbrauchern (Gebäuden), wird zunächst ein Budget für Sanierungsmaßnahmen vorgeschlagen, welches in etwa den jährlichen Kosten bei einer gerade noch rechtzeitigen Umstellung auf Biogas und Bio-Methan entspricht. (117.00 €/a)

Ergänzende Anmerkung zu Öko- oder Grünstrom:

Auch Ökostrom ist nicht emissionsfrei. Aufgrund verschiedener Angaben im Netz wird mit einem Rucksack von 35g/kWh CO2 gerechnet. Dies ergibt bei einer vollständigen Umstellung ab 2023 derzeit einen Vorteil von ca. 91% gegenüber dem derzeitigen Strommix (401 g CO2/kWh).

Ergänzende Anmerkung zu Bio-Methan:

Auch Biomethan ist nicht Emissionsfrei. Durch die Leckagen von Methan in der Produktionskette rechnet man derzeit mit einem „Rucksack“ von ca. 70g/kWh CO2[3]. Gegenüber dem Einsatz normalen Erdgases ergibt sich damit eine maximale Einsparung von ca. 65% (70g/Kg CO2 anstatt 202 g/Kg CO2.).

Die Vermeidungskosten für eine t CO2 liegen bei einem Einkaufspreis von 10,45 Cent/kWh bei ca. 800€/t CO2.[4]


[1] Mündliche Auskunft der Fa. Naturstrom. Herr Armin Weische vom 15.01.2021. Genaueres muss eine Ausschreibung ergeben

[2] 100% Ökogas Webseite der Fa. Naturstrom 17.01.2021 für Privatkunden

[3] Veröffentlichung des Forschungsverbunds erneuerbare Energien (FFEE Themen 2012) „Biomethan- Potenziale, Gas-Aufbereitung und Netzeinspeisung“

[4] Bei einem Vergleichspreis von 4,48 Cent/kWh Erdgas.

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