Kommentar der Grünen Bundestagsfraktion zum Klimapaket der Bundesregierung
Keine Profis am Werk – Erste Fachliche Bewertung der Ergebnisse des Klimakabinett 20.9.19
Politische Kommentierung
PM von Annalena und Toni:
„Die Eckpunkte der Großen Koalition sind eine herbe Enttäuschung. Es geht weiter mit Pillepalle. Die Koalition verspielt damit eine historische Chance. Nie war der Rückhalt für wirksamen Klimaschutz größer. Und dennoch wagt sie nichts. Gemessen an der Menschheitsherausforderung Klimaschutz ist die Regierung gescheitert. Damit kehrt sie dem Pariser Klimaabkommen den Rücken. Und sie nutzt die Chancen nicht, die Klimaschutz für nachhaltigen Wohlstand und zukunftsfähige Jobs bedeutet.
Die Regierung hätte schnell, kraftvoll und verbindlich handeln müssen. Das was auf dem Tisch liegt ist langsam, lasch und unverbindlich. Die Hauptverantwortung wird auf die nächste Regierung verschoben. Die vorgeschlagene CO2-Bepreisung überzeugt nicht. Sie soll erst in zwei Jahren kommen und dann mit lächerlichen 10 Euro. Preise, die im Bereich der natürlichen Preisschwankungen und damit weit unter jeder Lenkungswirkung liegen. Außerdem garantiert die Regierung nicht, dass die Gelder wirklich komplett an die Bürgerinnen und Bürger zurückfließen, sondern lässt sie im Haushalt versickern. Das ist intransparent und unsozial.
Das Herzstück des Klimaschutzes, die Energiewende, wird weiter abgewürgt. Doch Klimaschutz ohne schnellen Ausbau der Erneuerbaren ist wie Blumen gießen ohne Wasser. Kleine Fortschritte wie die Aufhebung des Deckels für die PV werden konterkariert durch die weitere Zerstörung des Windkraftausbaus an Land. Besonders bitter ist, dass die Komplettsabotage der bayrischen 10-H Regel nun sogar Eingang in ein Klimapapier findet. Beim Kohleausstieg bleibt die Bundesregierung weiter die Umsetzung schuldig. Von der dringend notwendigen Beschleunigung des Kohleausstiegs ist nicht mal die Rede.
Im Verkehrssektor ist die Bilanz ebenfalls düster. Umweltschädliche Subventionen wie das Dieselprivileg tastet die Koalition nicht an. Der Straßenausbau geht ungebremst weiter. Dagegen kommen ein bisschen Förderung ÖPNV und die Mehrwertsteuersenkung für die Bahn nicht an. Der Verbrennungsmotor steht weiter unter Bestandsschutz. So richtig der verstärkte Ausbau der Ladeinfrastruktur ist: ohne Quoten und Ordnungsrahmen wird der Durchbruch zur emissionsfreien Mobilität nicht kommen.
In der Agrarpolitik verzichtet die Koalition gänzlich auf wirksame Maßnahmen. In die industrielle Tierhaltung wird weiter Geld gepumpt, jegliche Vorgaben fehlen Die viel zu hohen Tierzahlen bleiben unangetastet, der Ökolandbau nicht stärker gefördert. Im Gebäudebereich verlässt sich die Bundesregierung voll und ganz auf Fördermaßnahmen ohne verbindlichen gesetzlichen Rahmen. Verbesserte Energiestandards werden erst ab 2023 eingeführt und dann noch an das Wirtschaftlichkeitsgebot geknüpft. So ist die notwendige Vervierfachung der Gebäudesanierung nicht zu erreichen. Das Austauschprogramm für Öl-Heizungen ist ein richtiger Schritt. Dass aber neue Öl-Heizungen erst ab 2026 und dann nicht mal vollständig verboten werden, ist zu wenig. Völlig vernachlässigt wird auch die soziale Seite: Die Bundesregierung macht Klimaschutz für Mieter teuer und verpasst die Chance für eine faire Kostenverteilung.
Die Eckpunkte sehen vor, dass in Zukunft die Klimaziele jährlich auf die Sektoren heruntergebrochen und gesetzlich festgeschrieben werden. Das begrüßen wir. Der Mechanismus zur Nachbesserung ist aber unverbindlich, Sanktionen bei Nicht- Einhaltung gibt es nicht. Die Regierung handelt hier nach dem Motto: „heute fehlt uns zwar die Kraft, aber morgen geloben wir uns zu bessern, vielleicht“.
Die geplanten zusätzlichen Investitionen bewegen sich auf sehr enttäuschenden Niveau. Substantiell geschieht nicht viel Neues oder Überraschendes. Manche längst beschlossene Maßnahme wird zum Teil erneut verkauft, in Teilen ein wenig aufgestockt, bzw. neu gebündelt. Aufbruch sieht anders aus. Doch Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Die schwarze Null steht weiterhin als Dogma wie ein Elefant im Raum. Ein konsequenter Abbau ökologisch schädlicher Subventionen findet nicht statt.
Die „Entlastung“ der BürgerInnen durch EEG-Umlage, Pendlerpauschale und Wohngeld liegt unter der „Belastung“ durch die neue CO2-Bepreisung.“
Die fachliche Bewertung im Einzelnen:
Insgesamt bleiben die Vorschläge der Bundesregierung weit hinter dem zurück, was nötig wäre, um die Klimakatastrophe abzuwenden. Vieles ist zu kurz gesprungen oder überhaupt nicht mit Maßnahmen unterlegt, anderes wird durch das weiter so konterkariert wie z.B. die Bahnförderung durch den fortgesetzten Straßenbau oder der Ausbau des Ökolandbaus durch klimaschädliche Milliardensubventionen. Überhaupt nicht bedacht hat die Bundesregierung, dass die EU-Kommission bereits erkannt hat, dass viel ambitionierter vorgegangen werden muss als bisher geplant, um die Pariser Klimaziele noch zu erreichen.
Klimaschutzgesetz
Das Eckpunktepapier bleibt viel zu unkonkret, in welcher Form die Sektorziele gesetzlich festgeschrieben werden und ob es ein Klimaschutzrahmengesetz geben wird bleibt offen. Denn der Begriff Klimaschutzrahmengesetz taucht noch nicht mal auf.
Dass die Bundesregierung die sich aus dem Klimaschutzplan 2050 ergebenden jährlich definierten Minderungsziele („Sektorziele“) für alle Sektoren gesetzlich festschreiben, die Fortschritte jährlich genau ermitteln und durch einen externen Expertenrat begleiten lassen will, ist ein Fortschritt. Es fehlen allerdings ein verbindlicher Mechanismus zur Nachbesserung und Sanktionen, was da bisher steht, ist nicht mehr als eine Selbstverpflichtung der Regierung. Eine Garantie zum Erreichen der 2030-Klimaziele, wie die Bundesregierung behauptet ist das nicht.
Was hätte es stattdessen gebraucht?
Für einen angemessen deutschen Beitrag zum Pariser Abkommen müsste das Klimaschutzrahmengesetz klarer und verbindlicher gefasst werden, die Zielen, Maßnahmen und Sanktionsmöglichkeiten in den einzelnen Sektoren müssten auf die zu erwartende Anhebung des europäischen Klimabeitrags zum Pariser Abkommen ausgerichtet sein.
CO2-Bepreisung
Die Koalition will ab 2021 einen CO2-Preis einführen. Dieser soll Anfangs als Festpreis ausgestaltet werden, beginnend in 2021 mit 10 Euro pro Tonne CO2, der bis 2025 auf 35 Euro ansteigen soll. Danach soll es 2026 ein nationales Handelssystem geben mit einer Preisobergrenze von 60€. Für die Zeit danach, hat die Koalition keinen Plan.
Dieser Vorschlag ist völlig ungenügend. Ein wirksamer CO2-Preis wird von Wissenschaftlern ab ca. 40 Euro gesehen. Der von der Bundesregierung geplante ist also viel zu niedrig und kommt viel zu spät. Eine Steuerungswirkung, die klimafreundliches Wirtschaften belohnt und klimaschädliches bestraft, wird verfehlt. Außerdem ist vollkommen intransparent, wohin die Einnahmen konkret fließen sollen. Den Grundsatz, dass das Geld vollständig zu den Menschen zurückfließen soll, verletzt die Koalition.
Im europäischen Emissionshandel soll ein moderater Mindestpreis eingeführt werden. Wie dieser ausgestaltet ist, in welcher Höhe und wie das erreicht werden soll, dazu schweigt das Eckpunktepapier.
Was hätte es stattdessen gebraucht?
Wir brauchen eine ökologisch wirksame, sozial gerecht und ökonomisch vernünftige CO2-Bepreisung: die Energiesteuern im Bereich Verkehr und Wärme mit einer CO2- Komponente reformieren, Einstiegspreis: 40€/t CO2. Mit den Einnahmen wollen wir die Stromsteuer abschaffen und führen als sozialen Ausgleich ein Energiegeld für alle ein. Ein planbarer Aufwuchspfad beim CO2 schafft Planungssicherheit und bringt die notwendige Lenkungswirkung. Wir schlagen einen Mindestpreis im Europäischen Emissionshandel von ebenfalls 40€ vor, den wir gemeinsam mit europäischen Partnerländer wie Frankreich einführen wollen.
Energiepolitik
Im Stromsektor legt die Regierung fast nichts vor, um den Ausbau der erneuerbaren Energien wieder voranzubringen. Die Regierung macht sich auf den Weg in Zukunft auch ihre Ziele im Stromsektor zu reißen. Aber ohne massiven Ausbau der Erneuerbaren funktioniert weder die Wärme- noch die Verkehrswende.
Noch absurder wird dieser mangelnde Ausbau der Erneuerbaren vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung betont, dass Ökostrom auch in den Sektoren Verkehr und Wärme fossile Energien verdrängen soll.
Bei Kohleausstieg ist die Bundesregierung schon monatelang in Verzug. Ob es damit jetzt endlich vorangeht, bleibt das Papier schuldig. Dasselbe gilt für die dringend notwendige Beschleunigung des Kohleausstiegs.
Das 65 Prozent Ausbauziel für Erneuerbare bis 2030 wird nochmals bekräftigt, aber nur die Ausbauziele für Windenergie auf See werden erhöht. Damit können 65 Prozent Ökostromanteil nicht erreicht werden.
- Dem sowieso schon zusammengebrochenen Ausbau der Windenergie an Land wird ein zusätzlicher harter Schlag versetzt. Die geplanten 1000 Meter Mindestabstände zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung, führen dazu, dass der Ausbau nicht wieder auf die Beine kommen wird. Diese neuen Abstandregelungen sollen auch für bestehende Bebauungspläne gelten. Das UBA hat gewarnt, dass das zu einer Halbierung der verfügbaren Flächen führen wird.
- Die Streichung des 52 GW Deckels bei PV ist ein kleiner Schritt. Der Ausbau wird so zumindest nicht abgewürgt, aber es werden weder Ausbauziele entsprechend des 65 Prozent Ziels erhöht, noch Anreize gegeben weitere PV- Anlagen zu bauen. Die Bundesregierung will nur 2,5 GW pro Jahr ausbauen, nötig wären aber rund 10 GW.
- Bei Mieterstrom sollen Verbesserungen lediglich geprüft werden. Konkrete Maßnahmen nennt sie nicht.
- Speicher sollen von bestehenden Umlagen und Abgaben befreit werden. Die Forderung entspricht unserer Beschlusslage.
- Im Bereich Energieeffizienz sollen bestehende Programme ausgebaut werden, die wettbewerblichen Ausschreibungen für Energieeffizienz, werden auf den Wärmesektor ausgedehnt. Dies entspricht unserer Forderung. Unklar ist wie viel Mittel bereitgestellt werden sollen. Verbindliche gesetzliche Vorgaben fehlen ganz. Was hätten wir eigentlich gebraucht? Beim Ausbau der erneuerbaren Energien hätte es nicht nur einer Erhöhung der Ausbauziele für die einzelnen Technologien gebraucht. Damit überhaupt ausreichend neue Anlagen gebaut werden können, brauchen wir ein nationales Flächenziel und ganz konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Genehmigungslage insbesondere bei der Windenergie an Land. Der Kohleausstieg muss ambitioniert durchgesetzt werden und möglichst schon im Jahr 2030 abgeschlossen sein. Verkehr Es geht weiter in die Klimasackgasse. Im Verkehrssektor setzt die Bundesregierung auf einen unwirksamen Mix aus guten Absichten und altbekannten Maßnahmen. An die Strukturen ihrer zukunftsvergessenen Verkehrspolitik – flächendeckender Straßenbau für zu viele, schnelle und schwere Autos mit Verbrennungsmotoren – geht sie jedoch nicht heran. Gute Worte für Schiene, ÖPNV und Radverkehr und noch mehr Subventionen für Elektrofahrzeuge machen keine Verkehrswende.
Besonders fragwürdig ist die Anhebung der Pendlerpauschale. Sie konterkariert die ohnehin moderate Anhebung der Kraftstoffpreise ab 2021. Die Aufschläge auf die Diesel und Benzin liegen im Bereich der normalen Schwankungen an der Zapfsäule, erzeugen also null Lenkungswirkung. Die Regelung „ab dem 21. Kilometer“ ist zudem rechtlich äußerst fragwürdig. Die
steuerliche Entlastung durch die Entfernungspauschale kommt vornehmlich Besserverdienenden zugute – diese werden jetzt noch weiter begünstigt.
- Peinlich sind die vielen Ankündigungen. Etwa, dass die Bundesregierung zum x-ten Mal die Anpassung des Miet- und Wohneigentumsrechts ankündigt, um den Einbau privater Ladepunkte zu erleichtern – hier hat sie schlicht nicht geliefert. Oder dass sie die Erhöhung der Mittel für den ÖPNV auf 2025 hinausschiebt. Oder der Deutschen Bahn eine Kapitalerhöhung verspricht, ohne die der Konzern – erdrückt von steigender Schuldenlast und immer höheren Kosten für Stuttgart 21 – ohnehin kaum noch handeln könnte.
- Vieles, was in die richtige Richtung weist, ist völlig unkonkret. So ist eine stärkere Ausrichtung der Kfz-Steuer am CO2-Ausstoß nur wirksam, wenn Pkw mit hohen Verbräuchen deutlich stärker veranlagt werden (am Ende könnten Hybride mit besonders hohen Realverbräuchen besonders niedrige Tarife bekommen). Der Ausbau der Schiene ist richtig und überfällig, aber das Klimapaket enthält nur die ohnehin beschlossenen Mittel für den Erhalt des Netzes. Neue Programme für den Radverkehr sind überfällig, doch was sie beinhalten, ist unklar.
- Eine Millionen Ladesäulen zu bauen ist das richtige Ziel – bleibt zu hoffen dass es ihm nicht so geht wie der Ankündigung 1 Millionen E-PKW bis 2020….
- Die Mehrwertsteuerabsenkung bei Bahntickets ist begrüßenswert, doch diese mit der Erhöhung der Ticketsteuer fürs Fliegen gegenzurechnen, ist angesichts der Milliardensubventionen für den Luftverkehr insgesamt unseriös. Was hätten wir eigentlich gebraucht? Schlicht den konsequenten Einstieg in die Verkehrs- und Antriebswende. D.h. Konzentration auf Bahn, Bus, Rad und Fußverkehr, Ausstieg aus dem fossilen Verbrennungsmotor bei Pkw bis 2030, eine Umstellung der Kfz-Steuer mit einem deutlichen Bonus für E-autos und einem Malus für SUV und andere Spritschlucker, das Ende der Diesel- und Kerosinsubvention, verlässliche Mittel für den flächendeckenden Ausbau der Schiene bei gleichzeitigem Abschmelzen der Mittel für den Straßenneubau, die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Straßen, eine umfassende Reform der Straßenverkehrsordnung und Sicherheitstempo 130 auf Autobahnen, was gerade für effiziente Elektroautos besonders sinnvoll wäre. Bau/Wärme Die Bundesregierung verschenkt im Gebäudesektor, der immerhin 30 % des CO2- Ausstoßes ausmacht und essenziell für die Klimaziele von Paris ist, eine einmalige Chance für einen Aufbruch in die Wärmewende. Der Verzicht auf schnelle und ambitionierte Vorgaben wieg im Gebäudebereich besonders schwer: Denn Gebäudeeigentümer entscheiden sich nicht mehrfach innerhalb weniger Jahre dafür, ihr Gebäude klimafreundlich umzubauen. Wer also wie die Koalition jetzt unambitionierte Sanierung fördert, verpasst die Chance auf
Paris-kompatible, klimaneutrale Gebäude. Mieter bleiben außen vor, außer wenn es ums Bezahlen geht. Wie damit die Klimaziele 2030 erreicht werden sollen, ist schleierhaft.
Was ist drin? Viel Geld für Eigentümer, die investieren (können).
- Steuerliche Förderung für selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden, die Modernisierungsprogramme werden vereinfacht, beides überfällig.
- Geld für Einzelmaßnahmen – leider auch wenn sie vom Paris-Pfad wegführen wie der Einbau von Gasheizungen.
- Abwrackprämie für Ölheizungen, klingt gut – aber: wird dadurch konterkariert, dass bis 2026 (übernächste Legislaturperiode) überall noch neue Ölheizungen eingebaut werden dürfen, und danach noch weiterhin dort „wo klimafreundlichere Wärmeerzeugung nicht möglich ist“.
- Das Programm Energetische Stadtsanierung wird „planmäßig fortgeführt“ für Wärmepläne und Wärme-Netze, Mobilität etc. – Das ist kein Fortschritt. Wir fordern eine Aufstockung von heute 70 Mio auf 2 Milliarden Euro, vor allem für warmmietenneutrale Sanierungen für Haushalte mit kleinen Einkommen, das gibt’s bei der Groko gar nicht.
- Energieberatung wird „verbessert“ und „bei Eigentümerwechsel obligatorisch“. Ausgestaltung komplett offen – wir dagegen fordern einen kostenlosen Klima-Plan für jedes Gebäude, der die sinnvollen Maßnahmen aufzeigt.
- Vorbildfunktion des Bundes – ab 2022 KfW40 Standard für Neubauten (wäre schon am 1.1.2019 erforderlich gewesen), dann werden erst Sanierungsziele für 2030 und 2050 festgelegt. Viel zu spät und unkonkret.
- Energetische Standards werden erst 2023 angepackt – weitere vier verlorene Jahre für den Klimaschutz!
- Erhöhung des Wohngeldes um 10 % und Prüfung einer begrenzten Umlage des CO2-Preises auf Mieter. Ok, aber Tropfen auf den heißen Stein Was fehlt?
- Verbindliches Ziel: Klimaneutrale Gebäude 2040
- Mieter (40 Millionen Menschen) bleiben beim Klimaschutz außen vor. Groko verzichtet auf warmmieten-neutrale Sanierungen und faire Kostenverteilung, überlässt Mietern die Rechnung und gibt ihnen keine Informationen und Anreize zum Mitmachen.
- Ausbau von erneuerbarem Mieterstrom vom Dach kommt kaum voran, hier nur eine Überprüfung.
- Paris-kompatible Klimaberatung (Klima-Pläne) fürs Haus als Einstieg in die Modernisierung.
- Paris-kompatible Gebäude-Energiestandards
- Strategie für Kapazitätsaufbau in der Bauwirtschaft
- Förderung und Ordnungsrahmen für ökologische Baustoffe, Lebenszyklusbetrachtung und Baustoff-Recyling
- Verpflichtender klimaneutraler Umbau aller Bundesgebäude.
Agrarpolitik
Im Landwirtschaftssektor versucht sich die Bundesregierung mit viel „WeiterSo“, Förderung, wachsweichen Maßnahmen und ein bisschen Technik zu den Klimazielen zu retten. Dass wird sie so nicht schaffen. Dabei sind die Einsparungen, die die Landwirtschaft nach den Vorgaben der Bundesregierung vorweisen muss, ohnehin vergleichsweise niedrig, objektiv viel zu niedrig.
Am schwersten wiegt dabei, dass die Bundesregierung eine entscheidende Maßnahme – die Senkung der zu hohen Tierbestandszahlen in Deutschland – nicht ergreift. Weder bezieht die Bundesregierung klar Stellung für mehr Klimaschutz bei der laufenden GAP-Reform noch nutzt sie die nationalen Spielräume um Gelder umzuschichten.
Stattdessen will die Bundesregierung - Die Stickstoffüberschüsse senken. Das ist wichtig, wird aber sicher nicht mit der geplanten Düngeverordnung zu schaffen sein, die von der Kommission als unzureichend kritisiert wird - Eine erhebliche Menge des Wirtschaftsdüngers zu Biogas vergären. Das ist zum einen eine relativ teure Maßnahme, zum anderen steht sie im Zielkonflikt mit der notwendigen Senkung der Tierbestandszahlen. - Den Ökolandbau ausbauen. Das Wachstum des Ökolandbaus geschah in den letzten Jahren trotz der Politik der Regierung – nicht wegen ihr. Die Regierung erklärt nicht, welche Ziele sie hat und mit welchen Maßnahmen sie das jetzt besser machen will. - die Treibhausgase aus der Tierhaltung verringern. Auch hier bleibt die Bundesregierung in den Maßnahmen windelweich: Es soll v.a. die Förderung der Flächenbindung angepasst werden. Konkret und effektiv ist das nicht. - die Energieeffizienz in der Landwirtschaft gesteigert werden, v.a. durch Förderprogramme. Auch hier bleibt die Bundesregierung die Antwort schuldig, wie effektiv bestehende und geplante Maßnahmen sind. Zur Forst- oder gar Ernährungspolitik fällt der Bundesregierung überhaupt nichts Neues ein, da sind sie komplett selbstzufrieden mit ihrer bisherigen (verfehlten) Politik.
Was wir stattdessen gebraucht hätten:
– Maßnahmen zur effektiven Senkung der Tierbestandszahlen - ein klares Bekenntnis zu einer Agrarförderung, die künftig ausschließlich ein klimagerechte Landwirtschaft fördert - eine Düngeverordnung, die vor allem für ohnehin belastete Gebiete eine deutliche Begrenzung der Menge an Düngemitteln vornimmt, die ausgebracht werden dürfen - einen deutlichen Ausbau der Ökolandbau-Förderung voranbringen - eine klimaorientierte Waldpolitik mit einem Wiederbewaldungs- und Waldumbauprogramm - eine Ernährungswende mit u.a. verbindlichen Maßnahmen gegen die Lebensmittelverschwendung
Industriepolitik
Im Industriebereich lässt die Koalition die Chancen des ökologischen Umbaus für die Unternehmen liegen. Es fehlen Planungs- und Investitionssicherheit und wirksame Unterstützungsmaßnahmen. Zudem fehlt eine konsequente Unterstützung des ökologischen Wandels in der Industrie: Fehlanzeige bei Investitionsanreizen für CO2-freie Industrieprozesse (z.B. durch degressive Abschreibungen), es werden keine Absatzchancen für CO2-freien Produkte geschaffen (z.B. durch Leitmärkte durch nachhaltige Ausrichtung öffentlicher Beschaffung). Offen bleibt auch, wie der enorme Bedarf CO2-freier Herstellungsverfahren an erneuerbarem Strom gedeckt werden kann (z.B. durch Erleichterungen für Eigenproduktion und direkte Nutzung von EE-Strom). Klassische Förderprogramme für Energie- und Ressourceneffizienz – hier präsentiert die Koalition alten Wein in neuen Schläuchen. Programme sind überwiegend bereits vorhanden, werden neu verpackt, die geplanten wettbewerblichen Ausschreibungen für Effizienzmaßnahmen sind eine grüne Forderung und werden von uns begrüßt. Allerdings fehlen Aussagen zum Volumen und damit zur Reichweite der Maßnahmen. Mit dem nationalen Dekarbonisierungsprogramm sollen Entwicklung, Demonstration und Markteinführung von Projekten zur Reduzierung prozessbedingter Emissionen gefördert werden. Das ist neu und grundsätzlich sinnvoll, dazu haben wir bereits ein Förderprogramm vorgelegt. Die Ausweitung von Mindeststandards bei der EU-ÖkodesignRL für ein höheres Effizienzniveau ist grundsätzlich sinnvoller Schritt, wirksamer wäre eine mittelfristige Orientierung der Standards an der jeweils besten Lösung(Top Runner).
Weitere Maßnahmen: Die Unterstützung der Ansiedlung von Batteriezellfabriken ist bereits in Umsetzung und nicht zusätzlich, ein KMU Programm für Klimaschutz und Effizienz und weitere Forschung für Green IT (Energieeffizienz im Digitalbereich) werden nur sehr vage skizziert. Ein Konzept scheint es nicht zu geben.
Was hätte es eigentlich gebraucht?
– Einen wirksamen CO2 Preis, der Planungs- und Investitionssicherheit schafft. – Eine Reform der Energiesteuern und Umlagen der Ausnahmen auf Bereiche und Prozesse beschränkt, denen durch eine CO2-Bepreisung erhebliche Nachteile im internationalen Wettbewerb entstehen würden. Damit auch eine gerechterer Verteilung der Kosten zwischen Industrie, Mittelstand und Bürgerinnen und Bürgern – Einen Schutz für die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der gleichzeitig stärkere Investitionsanreize in CO2-freie Technologien setzt (z.B. Klimazölle) als heute. – Wirksame Investitionsanreize z.B. durch degressiver Abschreibungen von für transformative, CO2-freie Industrieprozesse also z.B. für CO2-freien Stahl – Förderung von Leuchtturmprojekten CO2-freier Produktionsverfahren in der Industrie/Förderung von Sprunginnovationen – aber ohne Technologien zur Speicherung von CO2 (CCS/CCU) – Leitmärkte für klimafreundliche Produkte durch eine konsequent klimafreundliche öffentliche Beschaffung.
Forschung
Es gibt nichts Neues im Bereich Forschung. Alle Forschungsprogramme laufen schon oder wurden bereits angekündigt.
Die BReg. nimmt drei Forschungsfelder der Zukunft in den Blick: Die Wasserstoffforschung, die Green IT Forschung, und die Batteriezellforschung. Die Speicherung von CO2 ist kein Zukunftsfeld, sondern hält an alten Technologien fest, bei denen lediglich im Rahmen der bestehenden fossilen Infrastruktur der CO2 – Ausstoß abgesenkt werden soll.
Investitionen und Finanzierung
Eine erste Analyse und Bewertung des Tableaus:
- a) In den Jahren 2020 und 2021 wird die Rücklage des EKF vollständig aufgezehrt.
- b) Die Bruttoeinnahmen aus dem neuen Instrument der CO2-Bepreisung liegen bei 3,6 Mrd. Euro in 2021, 6,9 Mrd. Euro in 2022 und 8,3 Mrd. Euro in 2023.
- c) Der EKF ist das zentrale Vehikel aller Maßnahmen. Das jährliche Programmvolumen bewegt sich bei 10-11 Mrd. Euro pro Jahr.
- d) Eine kleinere zusätzliche Finanzierung erfolgt aus den Einzelplänen, hier rund 1,5-2 Mrd. Euro pro Jahr.
- e) Teile der Programme (sowohl EKF als auch Einzelpläne) subsummieren bereits bestehende Programme. Entsprechend werden bei den Einnahmen im Klimapaket auch die bislang schon veranschlagten Einnahmen des EKF aus
dem bestehenden Zertifikatehandel mit einberechnet. Die Bilanz des Klimapakets ist also verlängert, sprich aufgehübscht. Netto ist das Paket kleiner als 54 Mrd. Euro!
- f) Die „Entlastung“ der BürgerInnen durch die geplanten Maßnahmen EEG- Umlage, Pendlerpauschale und Wohngeld liegt in der Summe bei 1 Mrd. Euro in 2021, bei 2 Mrd. Euro in 2022 und 2,5 Mrd. Euro in 2023 und damit unter der „Belastung“ durch die neue CO2-Bepreisung. Der Be- und Entlastungskreislauf bleibt intransparent!
Bewertung zu Investitionen und Finanzierung allgemein:
Die geplanten zusätzlichen Investitionen bewegen sich auf sehr enttäuschenden Niveau. Substantiell geschieht nicht viel Neues oder Überraschendes. Manche längst beschlossene Maßnahme wird zum Teil erneut verkauft, in Teilen ein wenig aufgestockt, bzw. neu gebündelt. Aufbruch sieht anders aus. Unter dem Strich sollen sich alle Maßnahmen des Klimakabinetts gegenseitig untereinander finanzieren. Die Rücklage des EKF und dessen jährliche Einnahmen sollen in den kommenden Jahren genutzt werden, besonders in den ersten Jahren. Es wird netto nicht mehr ausgegeben. Doch Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif. Die schwarze Null steht weiterhin als Dogma wie ein Elefant im Raum. Ein konsequenter Abbau ökologisch schädlicher Subventionen findet nicht statt.
Die „Entlastung“ der BürgerInnen durch EEG-Umlage, Pendlerpauschale und Wohngeld liegt unter der „Belastung“ durch die neue CO2-Bepresiung und bliebt intransparent.
Steuerliche Aspekte
Die Regierung versucht mit steuerlichen Einzelförderungen Anreize für mehr Klimaschutz, insbesondere im Bereich Wohnen und Verkehr zu setzen. Die Aufzählung von einzelnen Maßnahmen erscheint unsystematisch. Auch muss man bei den Maßnahmen genau schauen, für wen sie Anreize schaffen und ob damit das Ziel der Reduzierung von CO2-Emissionen tatsächlich erreicht werden kann.
In dem Eckpunktepapier sind steuerliche Förderungen für Unternehmen gar nicht mehr enthalten. Dabei könnten zusätzliche Investitionen in transformative, CO2-freie Industrieprozesse erheblich zur Einsparung von Emissionen beitragen. Hier sollte die Regierung nochmal nachlegen und bessere Abschreibemöglichkeiten beschließen
Die Anhebung der Pendlerpauschale als Maßnahme, um den Bürgerinnen und Bürgern die Mehrbelastung aus der CO2-Bepreisung zurückzugeben, finden wir verfehlt. Dies entspricht nicht dem Grundsatz, dass die Bürger durch einen CO2-Preis nicht belastet werden sollen. Denn durch die Erhöhung der Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer werden vorrangig Besserverdiener entlastet, die dann auch noch weite Wege zurücklegen. Alle, die sich bewusst für einen kurzen Arbeitsweg entscheiden und nicht über die Werbungskostenpauschale von 1000 EUR kommen, erhalten somit gar keine Entlastung.
- Mit der steuerlichen Förderung von selbstgenutzten Wohneigentum macht die Regierung einen Schritt in die richtige Richtung. Dies entspricht auch unserer Beschlusslage. Hier muss man jedoch im Einzelnen nochmal auf die Ausgestaltung der Regelungen schauen, um prüfen zu können, ob diese auch wirksam umgesetzt werden.
- Lohnsteuerbefreiung fürs Stromtanken beim Arbeitgeber und die Überlassung der notwendigen Ladeinfrastruktur können einen Beitrag zur höheren Akzeptanz von Elektrofahrzeugen leisten.
- Die Absenkung der Dienstwagensteuer auf 0,25 % des inländischen Listenpreises bis zu einem Preis von 40.000 EUR sollte mit einer Anhebung der Dienstwagenbesteuerung bei hohem Ausstoß von Co2 kombiniert werden, um somit eine bessere Wirkung zu erzielen.
- Verlängerung der Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bewerten wir ebenfalls positiv. Jedoch sollte diese nicht für Hybrid-Fahrzeuge gelten sondern reine Elektrofahrzeuge fördern. Des Weiteren muss die angekündigte Reform der Kfz-Steuer auch tatsächlich zu einer höheren Belastung von Fahrzeugen mit einem hohen CO2-Ausstoß führen.
- Im Zuge einer CO2-bezogene Reform der Kfz-Steuer für Neuzulassungen ab dem 01.01.2021 sollen Fahrzeuge mit einem Ausstoß oberhalb von 95 gCO2/km in zwei Emissionsstufen stärker besteuert werden. Das wirkt nicht gerade ambitioniert. Darüber hinaus macht die Regierung überhaupt nicht klar, wie sie die Steuer ausgestalten will. Hier muss es bei höherem Ausstoß auch zu spürbaren Steuererhöhungen kommen, damit diese Maßnahme eine Lenkungswirkung entfalten kann.
- Die Luftverkehrsabgabe soll ab 2020 in dem Umfang erhöht werden, den die Absenkung der Mehrwertsteuer für Bahnfahrten von 7 auf 19 % kostet. Damit will die Regierung die Preise für Bahnfahrten um 10 % senken. Fragt sich also zum einen, was mit den 2 % Differenz passiert. Zum anderen ist die Regierung hier mutlos um einen wahren Klima-Killer anzupacken.
- Verhinderung von Dumping-Preisen bei Flugtickets durch Änderung Luftverkehrssteuergesetz, indem diese nicht zu einem Preis unterhalb der Anwendbaren Steuern, Zuschläge, Entgelte und Gebühren verkauft werden dürfen (fraglich, ob das ausreichend ist, besser wäre eine deutliche Verteuerung der Flugtickets).
- Auch im Rahmen dieses Papiers kann sich die Regierung nicht auf klare Grundsätze zur Förderung des Mieterstroms entschließen. Es bleibt auch hierbei bei reinen Absichtserklärungen.
- Auch für die Einführung einer Kerosinbesteuerung oder dem Abbau von irrsinnigen und dem Klimaschutz zu wiederlaufenden Energiesteuerbefreiungen, bspw. für die Herstellung von Plastik, hat die Regierung keine erkennbaren Ambitionen.
Hier der Link zum Papier der Bundesregierung:
https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1673502/768b67ba939c0 98c994b71c0b7d6e636/2019-09-20-klimaschutzprogramm- data.pdf?download=1
Hier der Link zum besseren Papier
https://www.gruene-bundestag.de/files/beschluesse/beschluss- klimaschutzprogramm_01.pdf
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